FDP stellt Konzept für bessere Kurzzeitpflege vor
Kommunale Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen
Der Stadtrat spricht sich für die Einführung einer Fördersumme für Einrichtungen der stationären Pflege aus, wenn sie feste Kurzzeitpflegeplätze bereitstellen. Neben einer festzulegenden Fördersumme pro reserviertem Kurzzeitpflegeplatz soll es parallel eine festzulegende Tagespauschale pro belegten Platz pro Tag geben, um neben der Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen auch die tatsächliche Belegung dieser zu fördern. Die jährliche Fördersumme soll im Voraus für das aktuelle Jahr gezahlt werden (diese kann anteilig gekürzt werden, sofern der Platz nur anteilig im Jahr verfügbar ist). Die Tagespauschale soll am rückwirkend für das Antragsjahr ausgezahlt werden.
Begründung:
Pflegende Angehörige sind der größte Dienstleister in Deutschland. Ohne sie kann unser Land die Herausforderungen des demographischen Wandels nicht meistern. Wenn pflegende Angehörige selbst Entlastung benötigen oder selbst einen Krankenhausaufenthalt haben, können sie bis zu acht Wochen pro Jahr Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 1 SGB XI. beantragen. Leider sind Kurzzeitpflegeplätze knapp bemessen, da sich für viele Einrichtungen der bürokratische Aufwand für einen kurzen Aufenthalt nicht lohnt.
Nach Art. 72 Abs. 1 AGSG tragen die Landkreise und kreisfreien Städte die Verantwortung darauf hinzuwirken, dass Einrichtungen der Kurzzeitpflege in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Mit dieser kommunalen Förderung wird die Stadt Kempten dem Grundsatz ambulant vor stationär gerecht. Einrichtungen werden dazu angeregt, feste Kurzzeitpflegeplätze bereitzustellen und zu belegen. Dies trägt maßgeblich dazu bei, die Pflegesituation der Stadt Kempten zu verbessern.